Mediation.

Mediation –
Was ist das?

Kommen Menschen zusammen, heißt es verhandeln.

 

Vor dem Verhandeln steht mitunter ein Konflikt. Konflikte signalisieren Veränderungsbedarf. Konflikte eröffnen Chancen. Konflikte belasten aber auch. Einen Konflikt zu lösen kann herausfordern. Eine vermittelnde Person und unterstützende Methoden sind hier dienlich: Mediation.

 

„Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen, konstruktiven Bearbeitung von Konflikten. … Mediation ist vertraulich, strukturiert, freiwillig, ergebnisoffen.“
Bundesverband Mediation

Die Verhandlungspartner sind eigenverantwortlich, an einer konstruktiven Konfliktbearbeitung und dem Finden eigener Lösungen interessiert.
Aufgabe der Mediation ist es zu unterstützen, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.

Aufgaben des Mediators

Allparteilichkeit, Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Qualifikation und Professionalität des Mediators sind Grundvoraussetzungen einer Mediation.

 

Darüber hinaus ist ein Mediator verschiedenen Aufgaben und Verfahrensweisen verpflichtet:

 

Ein Mediator trägt Sorge, dass beteiligte Verhandlungspartner freiwillig teilnehmen und über Grundsätze und Verfahren informiert sind.

 

Ein Mediator fördert die Kommunikation und stellt sicher, dass beteiligte Verhandlungspartner fair und angemessen in die Mediation eingebunden sind.

 

Ein Mediator beendet die erzielte Einigung mit einer Abschlussvereinbarung, die schriftlich dokumentiert wird. Diese Vereinbarung muss in Kenntnis der Sachlage treffend und für alle beteiligten Verhandlungspartnern inhaltlich verständlich sein.

Ziele des Mediators

Sich austauschen und miteinander verhandeln erfordern eine gute Kommunikation.

 

Ziel einer Mediation ist es, in die Kommunikation, ins Verhandeln zu kommen, und über das Verhandeln Lösungen für bestehende Konflikte zu finden. Lösungen, die konstruktiv, individuell, nachhaltig, tragfähig, umsetzbar, befriedend sind.

 

Mediation soll ferner helfen, Perspektiven zu ändern, Blicke zu weiten, Offenheit, gegenseitiges Verständnis, Empathie aufzubauen und zu intensivieren.

 

Entsprechend den Möglichkeiten sollten sie persönlichen wie sachlichen Gewinn für sämtliche beteiligte Verhandlungspartner erreichen.

Verfahren der Mediation

Konflikte und Verhandeln sind so individuell wie die Menschen, die diese (aus)tragen.

 

Dieser Individualität der Menschen, Problematiken und Interessen gilt es, gerecht zu werden und die jeweils dienliche Umsetzung der Mediation zu finden. In einem Erstgespräch nähert man sich der Problematik und einander an, entscheidet über weiteren Verlauf und Umfang der Mediation.

Ablauf der Mediaton

Grundsätzlich liegt einer Mediation folgende Vorgehensweise zugrunde:

 

Phase 1 Erstgespräch → Erläuterung von Verfahren und Regeln

 

Phase 2 Themensammlung → Worum geht es Ihnen genau? → Welche Themen möchten Sie besprechen?

 

Phase 3 Interessenklärung → Warum sind Ihnen die Themen wichtig? → Worum geht es Ihnen in dem Konflikt?

 

Phase 4 Kreative Lösungssuche → Wie können Sie sich eine konkrete Lösung vorstellen? → Was ist für Sie denkbar?

 

Phase 5 Abschluss → Erarbeitung der Abschlussvereinbarung

Gesetzliche Regelung der Mediation in Deutschland

Der Gesetzgeber hat der Mediation ein eigenes Gesetz gewidmet:

 

Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeteiligung vom 21. Juli 2012; BGBI. I S. 1577

 

Demnach gilt in § 1:

 

„(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

 

(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.“