Mediation.

Vermitteln über Verhandeln.

Verhandeln über Interessen.

Interessen statt Positionen.

Wirtschafts­mediation

Wirtschafts­mediation

Mediation bei Konflikten in den wirtschaftlichen Bereichen:

Arbeitsplatz / Arbeitswelt / Team Öffentlicher Raum / Gemeinwesen Mediation in Organisationen Gesundheitswesen Wohnungswirtschaft

Wirtschaftsmediation erlaubt …
in sämtlichen Unternehmensbereichen auftretende Konflikte selbstbestimmt und lösungsorientiert beizulegen und nachhaltig zu befrieden.

Das können Konflikte zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Geschäftsführungen und Betriebsräten sein; aber auch mit Lieferanten, Abnehmern, Gesellschaftern, Kunden, Subunternehmern.

Arbeitsrechtliche Probleme, Mitspracherecht, Umstrukturierungen, Mobbing oder Betriebsübergaben sind mitunter Situationen, in denen eine unparteiische Betrachtung der Bedürfnisse und Interessen sowie ein dementsprechendes Verhandeln hilfreich sind.

Wirtschaftsmediation kann ein gesundes Arbeitsklima schaffen und erhalten.

Wirtschaftsmediation kann Abmahnungen, Kündigungen vorgreifen.

Wirtschaftsmediation kann eine selbstbestimmte, verbindliche Alternative zu Schieds-,Schlichtungs- und Gerichtsverfahren sein.

Familien­mediation

Familien­mediation

Mediation bei Konflikten in den familiären Bereichen:

Erbschaftsmediation und Nachbarschaftskonflikte

Familienmediation erlaubt in familiären Bereichen auftretende Konflikte selbstbestimmt und lösungsorientiert beizulegen und nachhaltig zu befrieden.
Michael Görk – Mediation legt die Schwerpunkte der Familienmediation auf die Bereiche Erbschafts- und Nachbarschaftskonflikte.

Nachbarschaftskonflikte …

haben das Potenzial zu zermürben. Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn, Eigentümern, Mietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften werden oft emotional geführt, da sie persönliche Rückzugs- und Lebensbereiche betreffen und seelisch belastend sein können.

Hier gilt es, häufig bereits länger schwelenden Konflikten sachlich zu begegnen und gemeinsam Lösungen für ein besseres Miteinander zu finden. Als unparteiischer Dritter steht ein Mediator hier offen, ruhig und sachorientiert zur Seite.

Erbschaftsmediation …

kann sowohl präventiv, also vor Eintritt eines Erbfalls, als auch bei Eintreten des Erbfalls Anwendung finden.

Themen einer präventiven Mediation können das gemeinsame Erstellen eines Testaments oder eines Erbvertrages sein, um spätere Konfliktfälle zu vermeiden.

Bei Eintreten des Erbfalls können Testament, Erbvertrag und/oder Verfügungen Anlass für Konflikte sein, ebenso die gesetzliche Erbfolge, Erbe, Pflichtteil et cetera. Auch Fragen um Vermögenswerte – Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen – können Konflikte hervorrufen.

Konflikte treffen hier in der Regel verschiedene Generationen einer Familie und bergen die Gefahr der Zerrüttung des Familienbundes. Emotionen, auch aufgrund der Trauer, treten nach außen, Wünsche und Erwarten sämtlicher Beteiligter müssen berücksichtigt werden.
Gemeinsam gefundene Lösungen dienen dem Familienverbund und -frieden. Auch hier kann Mediation eine selbstbestimmte, verbindliche Alternative zu Schieds-, Schlichtungs- und Gerichtsverfahren sein.

Prozess­begleitung / Streit­beilegung

Prozess­begleitung / Streit­beilegung

Eine außergerichtliche Einigung vermittels eines Mediators bringt gegenüber einem auf die Rechtslage fokussierten Gerichtsverfahren in der Regel für sämtliche Beteiligten Vorteile.

Es können persönliche als auch ökonomische Belange besser berücksichtigt werden. Im gegenseitigen Verhandeln vereinbaren Verhandlungspartner für sie bestmögliche Lösungen.

Die Neutralität des Mediators ist dabei von besonderer Bedeutung. Mögliche Lösungen werden nicht vorgegeben, sondern in gemeinsamem Austausch gefunden.
Hinzu kommt die Vertraulichkeit einer Mediation gegenüber einer in der Regel öffentlichen Gerichtsverhandlung.

Eine außergerichtliche Einigung vermittels eines Mediators bringt gegenüber einem auf die Rechtslage fokussierten Gerichtsverfahren in der Regel für sämtliche Beteiligten Vorteile. Es können persönliche als auch ökonomische Belange besser berücksichtigt werden. Im gegenseitigen Verhandeln vereinbaren Verhandlungspartner für sie bestmögliche Lösungen.
Die Neutralität des Mediators ist dabei von besonderer Bedeutung. Mögliche Lösungen werden nicht vorgegeben, sondern in gemeinsamem Austausch gefunden.
Hinzu kommt die Vertraulichkeit einer Mediation gegenüber einer in der Regel öffentlichen Gerichtsverhandlung.

 

Wichtige Voraussetzungen der Mediation zur außergerichtlichen Streitbeilegung:

 

  • Der Mediator ist ein externer, unabhängiger, neutraler Dritter.
  • Der Mediationsprozess ist den Prinzipien der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit, Gemeinsamkeit verpflichtet.
  • Voraussetzung ist Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes und eine vertrauensvolle und offene Kommunikation und Kooperation.
  • Am Ende des Prozesses steht eine gemeinsam erarbeitete problemspezifische Konfliktregelung und -lösung.
  • Der Mediator ist für die Kommunikation, Moderation, das Verhandeln 
verantwortlich, nicht jedoch für das Ergebnis.
  • Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.

Organisations­beratung

Organisations­beratung

Belange der betrieblichen Organisation in Unternehmen betreffen zum Beispiel Zuständigkeiten und allgemeine Abläufe; ebenso persönliche Beziehungen, Bedürfnisse und Befindlichkeiten sowie die Kommunikation innerhalb der Zusammenarbeit. Entscheidungen der Geschäftsleitung müssen ins Unternehmen kommuniziert und umgesetzt werden.
Eine unterstützende Beratung zu Ablauf, Kommunikation und Aushandeln von eventuell auftretenden Konflikten können mittels Mediation erfolgen.

Moderation

Moderation

Nicht immer wird im konfliktbehafteten miteinander Agieren und Verhandeln eine Mediation gewünscht. Dennoch kann es dienlich sein, einen unabhängigen Vermittler, in diesem Fall einen Moderator hinzuzuziehen. Konflikte haben eine emotionale und eine sachliche Ebene. Ein Moderator beschränkt sich auf den sachlichen Interessenkonflikt, die emotionale Ebene bleibt – im Gegensatz zur Mediation – in diesem Fall weitmöglichst außen vor. Stehen sachliche Interessenkonflikte im Vordergrund, kann eine unparteiische Moderation ausreichen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eventuelle emotionale Ausbrüche können mittels Moderation abgefangen und in entsprechend sachliche Bahnen gelenkt werden.