Eine außergerichtliche Einigung vermittels eines Mediators bringt gegenüber einem auf die Rechtslage fokussierten Gerichtsverfahren in der Regel für sämtliche Beteiligten Vorteile.
Es können persönliche als auch ökonomische Belange besser berücksichtigt werden. Im gegenseitigen Verhandeln vereinbaren Verhandlungspartner für sie bestmögliche Lösungen.
Die Neutralität des Mediators ist dabei von besonderer Bedeutung. Mögliche Lösungen werden nicht vorgegeben, sondern in gemeinsamem Austausch gefunden.
Hinzu kommt die Vertraulichkeit einer Mediation gegenüber einer in der Regel öffentlichen Gerichtsverhandlung.
Eine außergerichtliche Einigung vermittels eines Mediators bringt gegenüber einem auf die Rechtslage fokussierten Gerichtsverfahren in der Regel für sämtliche Beteiligten Vorteile. Es können persönliche als auch ökonomische Belange besser berücksichtigt werden. Im gegenseitigen Verhandeln vereinbaren Verhandlungspartner für sie bestmögliche Lösungen.
Die Neutralität des Mediators ist dabei von besonderer Bedeutung. Mögliche Lösungen werden nicht vorgegeben, sondern in gemeinsamem Austausch gefunden.
Hinzu kommt die Vertraulichkeit einer Mediation gegenüber einer in der Regel öffentlichen Gerichtsverhandlung.
Wichtige Voraussetzungen der Mediation zur außergerichtlichen Streitbeilegung:
- Der Mediator ist ein externer, unabhängiger, neutraler Dritter.
- Der Mediationsprozess ist den Prinzipien der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit, Gemeinsamkeit verpflichtet.
- Voraussetzung ist Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes und eine vertrauensvolle und offene Kommunikation und Kooperation.
- Am Ende des Prozesses steht eine gemeinsam erarbeitete problemspezifische Konfliktregelung und -lösung.
- Der Mediator ist für die Kommunikation, Moderation, das Verhandeln verantwortlich, nicht jedoch für das Ergebnis.
- Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.